Im Oktober 2017 verabschiedete der Bundestag die AÜG-Reform 201.
Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen mit neuen Regeln zur Höchstüberlassung und zu Equal Pay.
Die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten setzt die Branche in Aufruhr.
Die Herausforderung für Personaldienstleister, Zeitarbeitspersonal und Unternehmer ist die zeitliche Begrenzung des Einsatzes. Denn viele Projekte können in der vorgegebenen Zeit nicht komplett abgeschlossen werden. Eine Vertretung im Krankheitsfall oder Mutterschutz ist ebenso betroffen.
Es gibt einige Ausnahmeregelungen (Frist von 48 Monaten in der Metall- und Elektroindustrie), die jedoch durch den bürokratischen Aufwand und die Bindung an Tarifverträge kleine und mittlere Unternehmen deutlich benachteiligt.